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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Ausgabe 17/2025
Amtlicher Teil
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Heltersberg

In der Gemarkung Heltersberg, Flur 0, Flurstücke 167/2, 166/1, 168/2 168/4 und 168/8 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 19.03.2025 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben.

Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

„Die bestehende und die neue Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.“

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 08.05.2025 bis 05.06.2025 beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Leo Littig, Marie-Curie-Straße 17, 66953 Pirmasens ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:30 Uhr) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter

https://vermessung-littig.de/bekanntgabe-und-kommunikation eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann

  1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an oebvi-littig@poststelle.rlp.de oder
  2. schriftlich oder zur Niederschrift bei Leo Littig, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Marie-Curie-Straße 17, 66953 Pirmasens erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit Leo Littig, ÖbVI finden Sie unter

https://vermessung-littig.de/bekanntgabe-und-kommunikation

gez. Leo Littig
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur