Der Verbandsgemeinderat Waldfischbach-Burgalben hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel I § 3 Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates
auf Ausschüsse und den Bürgermeister
Artikel II Inkrafttreten
Artikel I tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.