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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

2. Satzung vom 07.05.2025 zur Änderung der Hauptsatzung vom 19.09.2024

Der Verbandsgemeinderat Waldfischbach-Burgalben hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel I § 3 Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates

auf Ausschüsse und den Bürgermeister

  1. In § 3 Abs. 3 Abs. 3 Nr. 1 wird die Zahl „10.000,00 €“ durch die Zahl „25.000,00 €“ ersetzt.
  2. In § 3 Abs. 5 Nr. 1 wird die Zahl „10.000,00 €“ durch die Zahl „25.000,00 €“ ersetzt.

Artikel II Inkrafttreten

Artikel I tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

Waldfischbach-Burgalben, den 07.05.2025
gez. (Felix Leidecker), Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Waldfischbach-Burgalben, den 07.05.2025
gez. (Felix Leidecker), Bürgermeister