In Rheinland-Pfalz ist das Reiten im Wald grundsätzlich auf allen Waldwegen erlaubt, die für den forstlichen Fahrzeugverkehr geeignet sind. Ebenso gilt: Auch das Befahren mit Mountainbikes ist nur auf diesen geeigneten Wegen erlaubt. Schmale Pfade sind in der Regel nicht zum Reiten oder Mountainbiken freigegeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung erlaubt.
In Geiselberg kam es in letzter Zeit vermehrt zu Schäden an Waldwegen durch Pferde und Mountainbikes, da auf Wegen geritten und gefahren wurde, die hierfür nicht freigegeben sind. Besonders schmale Wege und Stufenanlagen wurden beschädigt, was zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zur Folge hatte.
Wir möchten daran erinnern, dass die Beschädigung von Waldwegen ein wiederkehrendes Problem darstellt, das zu Nutzungskonflikten führt und zusätzliche Kosten für die Instandhaltung der Wege verursacht. Wir bitten daher alle Reiterinnen, Reiter und Mountainbiker eindringlich, Rücksicht auf andere Waldbesucher zu nehmen und die Natur zu respektieren, indem ausschließlich die hierfür freigegebenen Wege genutzt werden.
Nur so kann der Wald als Erholungs- und Naturraum für alle erhalten bleiben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.