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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Ausgabe 28/2025
Amtlicher Teil
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Entgeltsatzung Feuerwehr - 1. Änderung vom 25.06.2025

Bekanntmachung

1. Satzung vom 25.06.2025 zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr vom 07.06.2022

Der Verbandsgemeinderat Waldfischbach-Burgalben hat auf Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 8 Absatz 3, der §§ 33 und 36 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vom 02.11.1981 sowie des § 2 Absatz 1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) - in den jeweils gültigen Fassungen - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1:

Die Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr wird wie folgt geändert:

Die Pauschale zu den Personalkosten der Feuerwehr nach Anlage Nr. 1 Ziffer 1.1 beträgt 44,50 €/ h.

Die Pauschale je Einsatzkraft für Brandsicherheitswachen nach Anlage Nr. 1 Ziffer 1.2 beträgt 14 €/h.

Artikel 2:

Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Waldfischbach-Burgalben, den 25.06.2025
gez. Felix Leidecker, Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Waldfischbach-Burgalben, den 25.06.2025
gez. Felix Leidecker, Bürgermeister