1. Satzung vom 25.06.2025 zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr vom 07.06.2022
Der Verbandsgemeinderat Waldfischbach-Burgalben hat auf Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 8 Absatz 3, der §§ 33 und 36 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vom 02.11.1981 sowie des § 2 Absatz 1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) - in den jeweils gültigen Fassungen - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr wird wie folgt geändert:
Die Pauschale zu den Personalkosten der Feuerwehr nach Anlage Nr. 1 Ziffer 1.1 beträgt 44,50 €/ h.
Die Pauschale je Einsatzkraft für Brandsicherheitswachen nach Anlage Nr. 1 Ziffer 1.2 beträgt 14 €/h.
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.