Liebe Grundstückseigentümer und Grundstückeigentümerinnen,
Ihnen obliegt die Pflicht zur Reinigung der Straße und des Gehweges nach der gemeindlichen Straßeneinigungssatzung, welche Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde-Verwaltung einsehen können. Da wir in nächster Zeit Kontrollen der Reinigung durchführen, bitten wir dringend darum, dass Sie Ihrer Pflicht zur Reinigung der Straße und des Gehweges, der unter anderem auch den Rückschnitt von Bewuchs in der Höhe sowie von in den öffentlichen Verkehrsbereich hineinragenden Pflanzenteilen umfasst, nachzukommen. Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass nach der gemeindlichen Reinigungssatzung die Verletzung der Reinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße von bis zu € 5.000,00 geahndet werden kann. Im Übrigen kann die Gemeinde die Reinigung durch einen Dritten vornehmen lassen und dem Reinigungspflichtigen die entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Zur Vermeidung derartiger Maßnahmen bitten wir Sie, Ihre Reinigungspflicht zu erfüllen.