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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Ausgabe 35/2025
Amtlicher Teil
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Verkehrsregelung und Sicherheitsbestimmungen anlässlich des Bruchwiesenfests Waldfischbach-Burgalben 2025

Am Wochenende vom 05. bis 07.09.2025 findet in Waldfischbach-Burgalben das diesjährige Bruchwiesenfest statt. Zur geordneten Durchführung der Veranstaltung wird die Straße „Carentaner-Platz“ ab Donnerstag, den 04.09.2025, 08.00 Uhr, bis Montag, den 08.09.2025, 24.00 Uhr, für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet alle Besucher, welche mit dem Pkw anreisen dringend darum, Straßen, Rettungswege, Zufahrten sowie Garagen/Einfahrten von Anwohnern freizuhalten, sodass Einsatz- und Rettungsfahrzeuge im Notfall nicht behindert werden. Die angeordneten Haltverbote sind strikt zu beachten. Darüber hinaus werden die Anlieger darum gebeten, sich rechtzeitig auf die Verkehrsbeschränkungen einzustellen.

Erstmals ist das Mitführen und der Konsum alkoholischer Getränke im Umfeld des Bruchwiesenfests per Allgemeinverfügung verboten. Des Weiteren ist das offene Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen außerhalb von geschlossenen Räumen in den oben genannten Bereichen ebenfalls untersagt. Diesbezüglich wird auf die Regelungen der Allgemeinverfügung vom 15.07.2025 verwiesen. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung werden mit einem Zwangsgeld in Höhe von 100,00 € geahndet. Mit dem Verbot soll der übermäßige Alkoholgenuss meist jugendlicher Gäste, die ihre Getränke selbst mitbringen und im Umfeld des Festes trinken, unterbunden werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und zu Vandalismusschäden kommt, wenn übermäßiger Alkoholgenuss im Spiel ist.

Aufgrund der vor beschriebenen negativen Erfahrungen mit den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums ist dieses Jahr ein gemeinsamer Einsatz von Ordnungsamt, Polizei, Jugendamt und Security geplant, im Rahmen dessen auch Kontrollen durchgeführt werden. Ordnungsverwaltung und Polizei weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Mitführen von Waffen jeglicher Art verboten ist. Verstöße hiergegen werden unmittelbar zur Anzeige gebracht. Des Weiteren sind die Regelungen des Cannabisgesetzes von allen Festteilnehmern strikt zu befolgen.

Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren bzw. erkennbar betrunkene Personen ist nach dem Gaststätten- und dem Jugendschutzgesetz verboten. Die Abgabe von Branntwein bzw. branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige ist grundsätzlich untersagt.

Wir weisen darauf hin, dass freitags (05.09.2025) und samstags (06.09.2025) Musikdarbietungen bis 01:00 Uhr erfolgend dürfen. Der Ausschank von Getränken sowie die Ausgabe von Speisen darf bis längstens 01:30 Uhr vorgenommen werden. Alle Stände müssen bis spätestens 02:00 Uhr geschlossen werden. Festende ist am Sonntag, 07.09.2025, gegen 18:00 Uhr.

Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben