| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 28.08.2025 dem Gemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Friedhofstraße 3, 67714 WaldfischbachBurgalben, Zentrale, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
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| Zusätzlich sind die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben unter https://www.vgwaldfischbach-burgalben.de/aktuelles/haushaltsplaeneoffenlage/zur Einsichtnahme eingestellt. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Steinalben haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung (bis 12.09.2025) bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Friedhofstraße 3, 67714 WaldfischbachBurgalben, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an andre.gundacker@waldfischbach-burgalben.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |