1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 24.10.2024 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Friedhofstraße 3, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Zimmer E 23, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Zusätzlich sind die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben unter
https://www.vgwaldfischbach-burgalben.de/aktuelles/haushaltsplaene-offenlage/zur Einsichtnahme eingestellt.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung (bis 08.11.2024) bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Friedhofstraße 3, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an
andre.gundacker@waldfischbach-burgalben.de einzureichen.
Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.