Der Gemeinderat Steinalben hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) sowie § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
a) Rechnungsprüfungsausschuss | mit | 4 | Mitgliedern |
Der Gemeinderat kann im Bedarfsfalle weitere Ausschüsse bilden.
Nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 wird folgende Nr. 4 angefügt:
4. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Wert bis 3.000,00 € netto
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung der die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.