Der Gemeinderat Hermersberg hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) sowie § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 2 erhält folgende Fassung:
(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
| a) Hauptausschuss | mit | 6 | Mitgliedern |
| b) Rechnungsprüfungsausschuss | mit | 6 | Mitgliedern |
Der Gemeinderat kann im Bedarfsfalle weitere Ausschüsse bilden.
(2) Die Mitglieder und Stellvertreter des Hauptausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderats gewählt.
In § 3 Abs. 3 wird das Wort Haupt- und Finanzausschuss durch das Wort Hauptausschuss ersetzt.
§ 3 Abs. 4 Nr. 4 erhält folgende Fassung:
4. Auftragsvergaben bis zu einer Wertgrenze von 3.000,00 € netto.
§ 4 erhält folgende Fassung:
Die Gemeinde Hermersberg hat drei Beigeordnete.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.