Wasserleitungen und auch die Wasserzähler müssen im Winter besonders geschützt werden. Bitte treffen Sie rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen! Viele Frostschäden können vermieden werden.
Alle Kosten, die durch Frostschäden an Wasseranschlüssen, Wasserzählern und Wasserleitungen entstehen, müssen vom Anschlussnehmer getragen werden. Beachten Sie bitte die nachstehenden Regeln zum Schutze der Wasserleitung bei Frostgefahr:
Bei strengem Frost:
Wollen Sie die Hausinnenleitung wieder in Betrieb nehmen, lassen Sie Wasser langsam zufließen. Höchstgelegene Zapfstellen entlüften, Leerlaufhähne schließen. Versagen alle diese Maßnahmen, kann der Ausfluss eines dünnen Wasserstrahls aus Leerlaufhähnen erwogen werden.
Achtung! Diese Maßnahme ist ständig zu überwachen. Der Wasserverbrauch geht auf Rechnung des Abnehmers.
Nie eingefrorene Wasserleitungen mit der Lötlampe oder offenem Feuer auftauen. Rufen Sie einen Fachmann. Frostschäden an Hausanschlussleitungen beseitigt nur das Wasserwerk.
Wir bitten dringend, diese Regeln im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu beachten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Verbandsgemeindewerke Waldfischbach-Burgalben
Telefon: 06333/ 925-130 oder 925-140,