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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Jahresabschlüsse zum 31.12.2015, zum 31.12.2016, zum 31.12.2017 und zum 31.12.2018 der Ortsgemeinde Schmalenberg aufgrund des § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit geltenden Fassung

2015

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 wie folgt festgestellt:

Anlagevermögen

Kapitalrücklage

Umlaufvermögen

Ergebnisvortrag

Akt. Rechnungsabgrenzung

Jahresfehlbetrag

Sonderposten

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Pass. Rechnungsabgrenz.

Summe

Summe

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

Der Ortsgemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung für das Jahr 2015.

2016

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2016 wie folgt festgestellt:

Anlagevermögen

Kapitalrücklage

Umlaufvermögen

Ergebnisvortrag

Akt. Rechnungsabgrenzung

Jahresfehlbetrag

Sonderposten

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Pass. Rechnungsabgrenz.

Summe

Summe

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

Der Ortsgemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung für das Jahr 2016.

2017

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 wie folgt festgestellt:

Anlagevermögen

Kapitalrücklage

Umlaufvermögen

Ergebnisvortrag

Akt. Rechnungsabgrenzung

Jahresfehlbetrag

Sonderposten

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Pass. Rechnungsabgrenz.

Summe

Summe

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

Der Ortsgemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung für das Jahr 2017.

2018

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2018 wie folgt festgestellt:

Anlagevermögen

Kapitalrücklage

Umlaufvermögen

Ergebnisvortrag

Akt. Rechnungsabgrenzung

Jahresüberschuss

Sonderposten

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Pass. Rechnungsabgrenz.

Summe

Summe

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

Der Ortsgemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung für das Jahr 2018.

Hinweis:

Die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten sowie die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme vom 08.11.2024 bis einschließlich 19.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben, Zimmer E 23, montags und dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr öffentlich aus.

Waldfischbach-Burgalben, den 28.10.2024
Gez.
(Felix Leidecker) Bürgermeister