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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Ausgabe 47/2024
Amtlicher Teil
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Information der Verbandsgemeindewerke

Jahresablesung der Wasserzähler für die Verbrauchsabrechnung 2024;

Auch in diesem Jahr werden wir die anstehende Zählerablesung für die Jahresabrechnung 2024 in den Ortsgemeinden Geiselberg, Heltersberg, Hermersberg, Horbach, Schmalenberg und Steinalben ohne Vor-Ort-Ableser durchzuführen.

Infolgedessen bitten wir Sie, Ihren Wasserzähler im Zeitraum 01.12.2024 bis 31.12.2024 selbst abzulesen und uns die abgelesenen Zählerstände mitzuteilen. Hierzu erhalten alle Gebührenschuldner im Laufe der 48. Kalenderwoche 2024 Ablesepostkarten mit Hinweisen zum Ablesen sowie einem Rücksendeformular. Die Zählerstände können auch Online gemeldet werden. Hinweise hierzu finden Sie ebenfalls in den vorgenannten Ablesepostkarten.

Die abgelesenen Zählerstände werden zum 31.12.2024 auf der Grundlage Ihres persönlichen Jahresverbrauches hochgerechnet.

Sollten uns bis zum 06.01.2025 keine Zählerstandsangaben vorliegen, werden wir aufgrund Ihres Vorjahresverbrauchs einen geschätzten Zählerstand per 31.12.2024 zur Abrechnung bringen.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass durch die am 01.01.2024 in Kraft getretene neue Entgeltsatzung Wasserversorgung sich die Beitragsgrundlagen für die wiederkehrende Beiträge Wasser geändert haben.

Neuer Maßstab für die wiederkehrende Beiträge ist die Größe der einzubauenden Wasserzähler (bisheriger Maßstab war der eingebaute Wasserzähler). Der Wert der einzubauenden Wasserzähler wird über die Grundstücksgröße (ohne Zuschläge) ermittelt. Dabei gelten folgende Werte:

Grundstücke bis 1.000 m².......................... =........ 1 mal Q3 = 4 m³/h

Grundstücke über 1.000 m² bis 2.000 m²... =....... 2 mal Q3 = 4 m³/h

Grundstücke über 2.000 m² bis 4.000 m²... =....... 3 mal Q3 = 4 m³/h

Grundstücke über 4.000 m² bis 6.000 m²... =....... 1 mal Q3 = 16 m³/h

Grundstücke über 6.000 m² bis 10.000 m². =....... 1 mal Q3 = 25 m³/h

Grundstücke über 10.000 m²...................... =....... 2 mal Q3 = 25 m³/h

Die laufenden Entgelte sind in der Satzung über die Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 17.04.2024 festgesetzt. Grundstücke über 1.000 m² müssen mit einer Nachzahlung rechnen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Verbandsgemeindewerke Waldfischbach-Burgalben