Der Ortsgemeinderat Waldfischbach-Burgalben hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
| Artikel I | § 2 Ausschüsse des Gemeinderates |
§ 2 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Die Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt.
Die Mitglieder und Stellvertreter der übrigen Ausschüsse werden aus der Mitte des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder der übrigen Ausschüsse soll Mitglied des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.
| Artikel II | Inkrafttreten |
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.