Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat mit Schreiben vom 14.11.2024, Az.: KAW/901-11/24/25 die Haushaltssatzung 2025 gemäß §§ 95 Abs. 4, 118, 119 GemO staatsaufsichtlich genehmigt und zwar hinsichtlich
| a) | des Gesamtbetrages der veranschlagten verzinslichen Investitionskredite für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 53.500 Euro sowie |
| b) | des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 766.385. |
Gleichzeitig wurde die Globalbeanstandung des Haushalts für das Haushaltsjahr 2025 aufgehoben.