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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2024 und 2025 vom 12. Dezember 2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153) in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Haushaltssatzung vom 29.08.2024 wird in den Paragrafen 1, 2, 4 und 12 wie folgt geändert.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

Für das Jahr 2024:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit./.

der Saldo d. Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Für das Jahr 2025:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen./.

der Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo d. Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Inverstitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung im Haushaltsjahr 2024 neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher 0,-- € auf 0,-- €

verzinste Kredite von bisher 1.040.603,-- € auf 2.240.603,-- €

zusammen von bisher 1.040.603,-- € auf 2.240.603,-- €

Die Festsetzung im Haushaltsjahr 2025 bleibt unverändert.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung bleibt unverändert.

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 12 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug 9.344.073,01 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2019 8.797.723,01 €,

31.12.2020 7.413.355,01 €,

31.12.2021 6.719.038,01 €,

31.12.2022 5.634.354,01 €,

31.12.2023 5.336.207,01 €.

31.12.2024 4.498.084,01 € und zum

31.12.2025 4.125.056,01 €.

Artikel 2

Die übrigen Paragrafen der Haushaltssatzung vom 29.08.2024 bleiben unverändert.
Waldfischbach-Burgalben, den 12. Dezember 2024
gez. (Felix Leidecker) Bürgermeister

Die Kreisverwaltung hat mit Schreiben vom 05.12.2024, Az.: KAW/901-11/2024-2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gemäß §§ 95 Abs. 4, 118 und 119 GemO staatsaufsichtlich genehmigt, hinsichtlich des Gesamtbetrages der veranschlagten verzinslichen Investitionskredite für den Kernhaushalt für das Jahr 2024 in Höhe von 2.240.603,00 Euro.

Hinweis:

Die am 21.11.2024 vom Verbandsgemeinderat Waldfischbach-Burgalben beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Nr., vom öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 20.12.2024 bis einschließlich 13.01.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben, Zimmer E 23, montags und dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 Gemeindeordnung)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht werden.

Waldfischbach-Burgalben, den 12. Dezember 2024
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Felix Leidecker (Bürgermeister)