1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 06.02.2025 der Verbandsversammlung zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Friedhofstraße 3, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Zimmer E 23, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Zusätzlich sind die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit seinen Anlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben unter https://www.vgwaldfischbach-burgalben.de/aktuelles/haushaltsplaene-offenlage/ zur Einsichtnahme eingestellt.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung (bis 21.02.2025) bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Friedhofstraße 3, 67714 Waldfischbach-Burgalben, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an andre.gundacker@waldfischbach-burgalben.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die
Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.