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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Jahresabrechnungen 2024 und Vorausleistung 2025 Wasser und Abwasser

In den kommenden Tagen werden die Bescheide für die laufenden Entgelte (Gebühren und wiederkehrende Beiträge) für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung 2024 sowie die Vorausleistungen 2025 verschickt. Der Abrechnungsrest 2024 ist zusammen mit der ersten Rate der Vorausleistung 2025 zur Zahlung fällig. Die Vorausleistungen für die wiederkehrenden Beiträge und die Gebühren werden in diesem Jahr erstmals in 10 Raten gehoben. Die jeweiligen Fälligkeitstermine entnehmen Sie bitte dem Bescheid für die laufenden Entgelte.

Sollten Sie Fragen zu Ihren Verbrauchsabrechnungen haben, so bitten wir Sie diese telefonisch oder per E-Mail (kundenservice@waldfischbach-burgalben.de) an uns zu richten. Erfahrungsgemäß sind in den ersten Tagen eine Vielzahl von Rückfragen und Änderungswünschen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung zu bearbeiten. Darum bitten wir um etwas Geduld, oder die ersten Tage abzuwarten und etwas später telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Wir bitten Sie bei der Überweisung der fälligen Beträge, als Verwendungszweck unbedingt die Buchungsnummer anzugeben. Die Buchungsnummer finden Sie auf dem Bescheid unter dem Anschriftenfeld.

Hinweis zu dem neuen Beitragsmaßstab für die wiederkehrenden Beiträge Wasser:

Der Verbandsgemeinderat hat im Dezember 2023 neue Satzungen für die Wasserversorgung (Allgemeine Wasserversorgungssatzung, Entgeltsatzung Wasserversorgung) und die Abwasserbeseitigung (Allgemeine Entwässerungssatzung, Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) beschlossen. Diese wurden im Amtsblatt Nr. 51 vom 22.12.2023 öffentlich bekannt gemacht und traten zum 01.01.2024 in Kraft. Eine wesentliche Änderung ergibt sich bei den wiederkehrenden Beiträgen Wasser. Ab dem 01.01.2024 ist Beitragsmaßstab der einzubauende Wasserzähler in Verbindung mit der Grundstücksgröße. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2024 die Grundstücksgröße Einfluss auf die Höhe des wiederkehrenden Beitrages Wasser hat. Hintergrund für die Änderung des Beitragsmaßstabs für den wiederkehrenden Beitrag Wasser ist u.a., dass wir mehr Beitragsgerechtigkeit erreichen wollten. Wer z.B. ein 6.000 m² großes Grundstück hat, hat vor der Beitragsänderung genau so viel bezahlt wie ein Grundstücksbesitzer mit einer Fläche von 1.000 m² oder 10.000 m².

Der Wert der einzubauenden Wasserzähler wird über die Grundstücksgröße (ohne Zuschläge) ermittelt. Dabei gelten folgende Werte und Beiträge (inkl. 7 % Mehrwertsteuer):

1 mal Q3 = 4 m³/h =

2 mal Q3 = 4 m³/h =

3 mal Q3 = 4 m³/h =

1 mal Q3 = 16 m³/h =

1 mal Q3 = 25 m³/h =

2 mal Q3 = 25 m³/h =

Da auch die Wassergebühren angehoben wurden und für die Höhe der Vorausleistungen 2024 teilweise noch die „alten“ wiederkehrenden Beiträge und Gebühren herangezogen wurden, kann es zu höheren Nachzahlungen kommen.

Ihre Verbandsgemeindewerke Waldfischbach-Burgalben