Die Stadt Stadtilm vergibt im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung die Verpachtung des Rechts zur Ausübung der Fischerei ab 01.01.2024 für die Dauer von 12 Jahren für folgendes Gewässer:
Fließgewässer der Wipfra (Gewässer II. Ordnung)
Ort: Stadt Stadtilm, Ortsteil Behringen
Das Gewässer umfasst folgende Grundstücke:
Das Pachtgewässer ist ca. 2880 m lang und durchschnittlich 3 m breit.
Die Verpachtung erfolgt unter Einholung schriftlicher Angebote nach öffentlicher Ausschreibung unter dem Vorbehalt der Zuschlagserteilung und Genehmigung des Pachtvertrages durch die zuständige Fischereibehörde.
Als Bieter zugelassen sind Inhaber eines gültigen Fischereischeines gemäss § 13 Abs. 2 ThürFischG und Vereine, die im Umkreis von 15 km der Stadt Stadtilm mit ihren Ortsteilen ihren Hauptwohnsitz/Vereinssitz haben.
Schriftliche Angebote mit Pachtpreisangabe richten Sie bitte bis zum 17.02.2023 in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Fischereipacht Wipfra“ an die
Stadtverwaltung Stadtilm
Straße der Einheit 1
99326 Stadtilm.
Die Stadt Stadtilm behält sich vor, von einer Verpachtung des Grundstückes abzusehen oder es erneut anzubieten. Ein Rechtsanspruch auf Pacht leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Liegenschaften der Stadtverwaltung Stadtilm (Telefon: 03629/6688-29 oder e-mail: liegenschaften@stadtilm.de).
Abteilung Liegenschaften