Änderung der Hauptsatzung der Stadt Stadtilm
Beschluss Nr. SR/2023/27/0172
Beschluss:
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Stadtrat der Stadt Stadtilm die Änderung der Hauptsatzung.
Neufassung der Wahlentschädigungssatzung der Stadt Stadtilm
Beschluss Nr. SR/2023/27/0173
Beschluss:
Dienstaufwandsentschädigung Bürgermeister der Stadt Stadtilm
Beschluss Nr. SR/2023/27/0174
Beschluss:
Antragstellung um Aufnahme als Förderschwerpunkt in die Dorferneuerung Ortsteil Dienstedt-Hettstedt
Beschluss Nr. SR/2023/27/0175
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt für den Ortsteil Dienstedt-Hettstedt den Antrag zur Aufnahme als Förderschwerpunkt in die Dorferneuerung zu stellen.
Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet
Beschluss Nr. SR/2023/27/0176
Beschluss:
Aufhebung des Beschlusses Ds.Nr. 29/2012 Förderung der Durchführung des Gregoriusfestes
Beschluss Nr. SR/2023/27/0177
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt die Aufhebung des Beschlusses Ds.Nr. 29/2012 „Förderung der Durchführung des Gregoriusfestes“.
Neufassung der Förderung der Durchführung des Gregoriusfestes
Beschluss Nr. SR/2023/27/0178
Beschluss:
Bestätigung der Jahresrechnung 2019 für die Stadt Stadtilm
Beschluss Nr. SR/2023/27/0179
Beschluss:
Auf der Grundlage der ThürKO § 80 Abs. 3 stellt der Stadtrat der Stadt Stadtilm auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.11.2023 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Stadtilm fest.
Entlastung der Jahresrechnung 2019 für die Stadt Stadtilm
Beschluss Nr. SR/2023/27/0180
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Stadtilm erteilt dem Bürgermeister, dem ehrenamtlichen Beigeordneten und der Verwaltung der Stadt Stadtilm die Entlastung für das Jahr 2019 gemäß §80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung.
Bestätigung der Jahresrechnung 2020 für die Stadt Stadtilm
Beschluss Nr. SR/2023/27/0181
Beschluss:
Auf der Grundlage der ThürKO § 80 Abs. 3 stellt der Stadtrat der Stadt Stadtilm auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.11.2023 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Stadtilm fest.
Entlastung der Jahresrechnung 2020 für die Stadt Stadtilm
Beschluss Nr. SR/2023/27/0182
Beschluss:
Bestätigung der Jahresrechnung 2021 für die Stadt Stadtilm
Beschluss Nr. SR/2023/27/0183
Beschluss:
Entlastung der Jahresrechnung 2021 für die Stadt Stadtilm
Beschluss Nr. SR/2023/27/0184
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Stadtilm erteilt dem Bürgermeister, dem ehrenamtlichen Beigeordneten und der Verwaltung der Stadt Stadtilm die Entlastung für das Jahr 2021 gemäß §80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung.