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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der Sitzung 27 (2019-2024)

des Stadtrates der Stadt Stadtilm vom 07.12.2023

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Stadtilm

Beschluss Nr. SR/2023/27/0172

Beschluss:

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Stadtrat der Stadt Stadtilm die Änderung der Hauptsatzung.

Neufassung der Wahlentschädigungssatzung der Stadt Stadtilm

Beschluss Nr. SR/2023/27/0173

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt die Neufassung der Wahlentschädigungssatzung der Stadt Stadtilm.

Dienstaufwandsentschädigung Bürgermeister der Stadt Stadtilm

Beschluss Nr. SR/2023/27/0174

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt die Festsetzung der Zahlung der Dienstaufwands-entschädigung ab 01.01.2023 auf 274,00 EUR.

Antragstellung um Aufnahme als Förderschwerpunkt in die Dorferneuerung Ortsteil Dienstedt-Hettstedt

Beschluss Nr. SR/2023/27/0175

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt für den Ortsteil Dienstedt-Hettstedt den Antrag zur Aufnahme als Förderschwerpunkt in die Dorferneuerung zu stellen.

Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet

Beschluss Nr. SR/2023/27/0176

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines Planerauswahlverfahrens beauftragt, um ein leistungsfähiges Planungsbüro zu ermitteln.

Aufhebung des Beschlusses Ds.Nr. 29/2012 Förderung der Durchführung des Gregoriusfestes

Beschluss Nr. SR/2023/27/0177

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt die Aufhebung des Beschlusses Ds.Nr. 29/2012 „Förderung der Durchführung des Gregoriusfestes“.

Neufassung der Förderung der Durchführung des Gregoriusfestes

Beschluss Nr. SR/2023/27/0178

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt zur finanziellen Förderung der Durchführung des Gregoriusfestes eine jährliche Pauschale in Höhe von 4.500,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung an den Verein zur Förderung und Pflege des Gregoriusfestes e.V. Stadtilm zu zahlen. Die Verwendung der Ausgaben ist durch den Verein nachzuweisen.

Bestätigung der Jahresrechnung 2019 für die Stadt Stadtilm

Beschluss Nr. SR/2023/27/0179

Beschluss:

Auf der Grundlage der ThürKO § 80 Abs. 3 stellt der Stadtrat der Stadt Stadtilm auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.11.2023 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Stadtilm fest.

Entlastung der Jahresrechnung 2019 für die Stadt Stadtilm

Beschluss Nr. SR/2023/27/0180

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm erteilt dem Bürgermeister, dem ehrenamtlichen Beigeordneten und der Verwaltung der Stadt Stadtilm die Entlastung für das Jahr 2019 gemäß §80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung.

Bestätigung der Jahresrechnung 2020 für die Stadt Stadtilm

Beschluss Nr. SR/2023/27/0181

Beschluss:

Auf der Grundlage der ThürKO § 80 Abs. 3 stellt der Stadtrat der Stadt Stadtilm auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.11.2023 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Stadtilm fest.

Entlastung der Jahresrechnung 2020 für die Stadt Stadtilm

Beschluss Nr. SR/2023/27/0182

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm erteilt dem Bürgermeister, dem ehrenamtlichen Beigeordneten und der Verwaltung der Stadt Stadtilm die Entlastung für das Jahr 2020 gemäß §80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung.

Bestätigung der Jahresrechnung 2021 für die Stadt Stadtilm

Beschluss Nr. SR/2023/27/0183

Beschluss:

Auf der Grundlage der ThürKO § 80 Abs. 3 stellt der Stadtrat der Stadt Stadtilm auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.11.2023 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Stadtilm fest.

Entlastung der Jahresrechnung 2021 für die Stadt Stadtilm

Beschluss Nr. SR/2023/27/0184

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm erteilt dem Bürgermeister, dem ehrenamtlichen Beigeordneten und der Verwaltung der Stadt Stadtilm die Entlastung für das Jahr 2021 gemäß §80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung.