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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Stadtilm für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Stadtilm folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme mit

15.620.427,00 EURO

in der Ausgabe mit

15.620.427,00 EURO

und im Vermögenshaushalt

in der Einnahme mit

3.477.961,00 EURO

in der Ausgabe mit

3.477.961,00 EURO

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Auf eine Budgetierung wird verzichtet.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Stadtilm, den 05.12.2024

ausgefertigt:

Lars Petermann  —  Siegel

Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2025 mit der vom Stadtrat am 24.10.2024 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land-und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.