Aufgrund des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Stadtilm folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in der Einnahme mit | 15.620.427,00 EURO |
| in der Ausgabe mit | 15.620.427,00 EURO |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in der Einnahme mit | 3.477.961,00 EURO |
| in der Ausgabe mit | 3.477.961,00 EURO |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Auf eine Budgetierung wird verzichtet.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Stadtilm, den 05.12.2024
ausgefertigt:
Lars Petermann — Siegel
Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2025 mit der vom Stadtrat am 24.10.2024 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. | |