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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Stadt Stadtilm für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Entsprechend der Thüringer Kommunalordnung §§ 21 und 57 wurde die am 05.12.2024 beschlossene Haushaltssatzung 2025 der Stadt Stadtilm am 11.12.2024 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Ilm - Kreises vorgelegt und wird lt. § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO einen Monat nach Eingang bei der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gegeben.

Die Haushaltssatzung 2025 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 liegt

vom 20.01.2025 - 04.02.2025

während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in der Kämmerei, Zimmer 107 für jedermann öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025, nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO in der Stadtverwaltung / Kämmerei zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Stadtilm, den 17.01.2025

gez.

Petermann

Bürgermeister