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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der Sitzung 09 (2024-2029) des Stadtrates der Stadt Stadtilm vom 25.09.2025

Bestätigung der Niederschrift 07/2024-2029 vom 22.05.2025

Beschluss Nr. SR/2025/09/0064

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt die Niederschrift der 07. Sitzung 2024-2029 des Stadtrates der Stadt Stadtilm gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).

Bestätigung der Niederschrift 08/2024-2029 vom 19.06.2025

Beschluss Nr. SR/2025/09/0065

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt die Niederschrift der 08. Sitzung 2024-2029 des Stadtrates der Stadt Stadtilm gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).

Mitgliedschaft Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)

Beschluss Nr. SR/2025/09/0066

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Stadtilm in der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).

Aufhebung der Satzungen der ehemaligen Gemeinde Ilmtal

Beschluss Nr. SR/2025/09/0067

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt die Satzung zur Aufhebung von Satzungen (Aufhebungssatzung) der ehemaligen Gemeinde Ilmtal.

Änderung zur Satzung der Stadt Stadtilm über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtkern Stadtilm - Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB

Beschluss Nr. SR/2025/09/0068

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt:

  1. Der Durchführungszeitraum des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Stadtkern Stadtilm, beschlossen am 30.01.1997, wird gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) bis zum 31.12.2036 verlängert.
  2. Die Begründung zur Verlängerung wird zur Kenntnis genommen.
  3. Der Lageplan des Sanierungsgebietes ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss zum Antrag der EnBW Windkraftprojekte GmbH nach § 9 Abs. 1a BImSchG auf Vorbescheid für 2 Windenergieanlagen in der Gemarkung Großliebringen, Klärung Raumordnung Anhöhrung vor Ersetzen des Gemeindlichen Einvernehmen

Beschluss Nr. SR/2025/09/0069

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm bestätigt erneut die Stellungnahme/ Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 24.04.25 und den Beschluss Nr. SR/2025/05/0043 sowie dem Verweis, dass zwei WEA nicht in einem, bisher vorgesehenen Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie stehen.

Beschluss zum Antrag auf Zielabweichungsverfahren nach § 6 Abs. 2 ROG, Anlage EnBW Großliebringen, Stadt Stadtilm, Standort GDL_03, sowie der Firma enerlogo GmbH & Co KG Standorte GRL 4 und GRL 5

Beschluss Nr. SR/2025/09/0070

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm lehnt den oben benannten Antrag auf Zielabweichungsverfahren ab.