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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Stadtilm für das Haushaltsjahr 2024

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Entsprechend der Thüringer Kommunalordnung § 57 Abs. 3, wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 am 06.09.2024 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Ilm - Kreises vorgelegt und mit Schreiben vom 12.09.2024 gewürdigt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 enthält keine genehmigungs-pflichtigen Teile.

Die Satzung wurde vom Landratsamt nicht beanstandet und ist somit zu veröffentlichen.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2024 liegt zur Einsichtnahme

vom 21.10.2024 bis 05.11.2024

während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in der Kämmerei für jedermann öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024, nach §80 Abs.3 Satz 1 ThürKO in der Stadtverwaltung /Kämmerei in Stadtilm, Straße der Einheit 1, zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Stadtilm, den 18.10.2024

Albrecht

Ltr. Kämmerei/Liegenschaften