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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil - 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Stadtilm 2024

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Stadtilm

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Stadtilm folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden:

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft

Stadtilm, den 29.08.2024

ausgefertigt:………………..

Stadt Stadtilm

Siegel

Petermann

Bürgermeister