Aufgrund des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Stadtilm folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |||
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| in der Einnahme | mit | 14.448.376,00 EURO |
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| in der Ausgabe | mit | 14.448.376,00 EURO |
| und im Vermögenshaushalt | |||
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| in der Einnahme | mit | 2.499.700,00 EURO |
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| in der Ausgabe | mit | 2.499.700,00 EURO |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Auf eine Budgetierung wird verzichtet
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Stadtilm, den
ausgefertigt:
Lars Petermann — Siegel
Bürgermeister