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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil - Haushaltssatzung der Stadt Stadtilm für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung

der

Stadt Stadtilm

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Stadtilm folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme

mit

14.448.376,00 EURO

in der Ausgabe

mit

14.448.376,00 EURO

und im Vermögenshaushalt

in der Einnahme

mit

2.499.700,00 EURO

in der Ausgabe

mit

2.499.700,00 EURO

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land-und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Auf eine Budgetierung wird verzichtet

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Stadtilm, den

ausgefertigt:

Lars Petermann — Siegel

Bürgermeister