Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Entsprechend der Thüringer Kommunalordnung §§ 21 und 57 wurde die am 02.11.2023 beschlossene Haushaltssatzung 2024 der Stadt Stadtilm am 13.11.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Ilm - Kreises vorgelegt und mit Schreiben vom …….2023 gewürdigt.
Die Haushaltssatzung 2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Satzung wurde vom Landratsamt nicht beanstandet und ist somit zu veröffentlichen.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 liegt
vom 18.12.2023 - 02.01.2024
während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in der Kämmerei, Zimmer 107 für jedermann öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024, nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO in der Stadtverwaltung / Kämmerei zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Stadtilm, den 15.12.2023
gez.
Petermann
Bürgermeister