Titel Logo
Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 13/2024
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nichtamtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.

Folgendes Flurstück ist von der Fortführung betroffen:

Gemarkung:

Behringen

Flur:

5

Flurstück:

113

Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom 02.01.2025 bis 03.02.2025

in der Zeit von

Mo bis Fr

08:00-12:00 Uhr

Mo bis Do

13:00-15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

in den Räumen des

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Hohenwindenstraße 13a

99096 Erfurt

schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Saalfeld, den 02.12.2024

Im Auftrag

gez. Katja Stein

Referatsbereichsleiterin Datenführung

www.tlbg.thueringen.de > Liegenschaftskataster > Öffentliche Bekanntmachungen