Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.
Folgendes Flurstück ist von der Fortführung betroffen:
| Gemarkung: | Behringen |
| Flur: | 5 |
| Flurstück: | 113 |
Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte
vom 02.01.2025 bis 03.02.2025
in der Zeit von
| Mo bis Fr | 08:00-12:00 Uhr |
| Mo bis Do | 13:00-15:30 Uhr |
und nach Vereinbarung
in den Räumen des
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Zweigstelle Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Hohenwindenstraße 13a
99096 Erfurt
schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Saalfeld, den 02.12.2024
Im Auftrag
gez. Katja Stein
Referatsbereichsleiterin Datenführung
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