Wallgraben 1, 98693 Ilmenau
über
Nachschätzungsarbeiten aufgrund § 11
Bodenschätzungsgesetz
in der Gemarkung
Niederwillingen
Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 28. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 69, S. 3179) sind diese Arbeiten vom Schätzungs-ausschuss des Finanzamts durchzuführen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:
| Beginn: | 20. März 2023 |
| Dauer: | etwa 9 Monate |
Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, zuzulassen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
Die Amtsleitung des Finanzamts Ilmenau