Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Entsprechend der Thüringer Kommunalordnung §§ 21 und 57 wurde die am 26.01.2023 beschlossene Haushaltssatzung 2023 der Stadt Stadtilm am 03.02.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Ilm - Kreises vorgelegt und mit Schreiben vom ……. 2023 gewürdigt. Sie dürfen frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet (§ 21 Abs. 3, Satz 2 ThürKO).
Die Haushaltssatzung 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Satzung wurde vom Landratsamt nicht beanstandet und ist somit zu veröffentlichen.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 liegt während der allgemeinen Dienstzeit
vom 20.03.2023 - 04.04.2023
| Montag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
in der Kämmerei, Zimmer 107 für jedermann öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023, nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO in der Stadtverwaltung / Kämmerei zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Stadtilm, den 17.03.2023
gez.
Petermann
Bürgermeister
der Stadt Stadtilm
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Stadtilm folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |||
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| in der Einnahme | mit | 14.025.970,00 EURO |
|
| in der Ausgabe | mit | 14.025.970,00 EURO |
| und im Vermögenshaushalt | |||
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| in der Einnahme | mit | 4.737.400,00 EURO |
|
| in der Ausgabe | mit | 4.737.400,00 EURO |
| ab. | |||
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 400 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Auf eine Budgetierung wird verzichtet
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Stadtilm, den 26.01.2023
ausgefertigt:
Lars Petermann
Bürgermeister — Siegel