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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung Bekanntgabe 2023

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Stadt Stadtilm für das Haushaltsjahr 2023

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Entsprechend der Thüringer Kommunalordnung §§ 21 und 57 wurde die am 26.01.2023 beschlossene Haushaltssatzung 2023 der Stadt Stadtilm am 03.02.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Ilm - Kreises vorgelegt und mit Schreiben vom ……. 2023 gewürdigt. Sie dürfen frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet (§ 21 Abs. 3, Satz 2 ThürKO).

Die Haushaltssatzung 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Satzung wurde vom Landratsamt nicht beanstandet und ist somit zu veröffentlichen.

Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 liegt während der allgemeinen Dienstzeit

vom 20.03.2023 - 04.04.2023

Montag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

in der Kämmerei, Zimmer 107 für jedermann öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023, nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO in der Stadtverwaltung / Kämmerei zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Stadtilm, den 17.03.2023

gez.

Petermann

Bürgermeister

Haushaltssatzung

der Stadt Stadtilm

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Stadtilm folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme

mit

14.025.970,00 EURO

in der Ausgabe

mit

14.025.970,00 EURO

und im Vermögenshaushalt

in der Einnahme

mit

4.737.400,00 EURO

in der Ausgabe

mit

4.737.400,00 EURO

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Auf eine Budgetierung wird verzichtet

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Stadtilm, den 26.01.2023

ausgefertigt:

Lars Petermann

Bürgermeister — Siegel