Die Jagdgenossenschaft Dienstedt - Oesteröda lädt alle Jagdgenossen zur Mitgliederversammlung am
Freitag, 03.05.2024 um 19:00 Uhr
in die Gaststätte „Goldener Löwe" in Dienstedt
recht herzlich ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Verlesung der Tagesordnung |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 3. | Bericht der Kassiererin |
| 4. | Bericht der Revisionskommission |
| 5. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 6. | Beschluss - Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin |
| 7. | Vorstellung HH-Plan 2024 |
| 8. | Beschluss - des Haushaltsplanes 2024 |
| 9. | Wahl des Vorstandes |
| 9.1. | Wahl eines Wahlleiters |
| 9.2. | Wahl einer Stimmzählkommission |
| 9.3. | Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters |
| 9.4. | Beschluss - Anzahl der Beisitzer |
| 9.5. | Wahl der Beisitzer |
| 9.6. | Wahl der Revisionskommission |
| 10. | Bericht der Jagdpächter der Jagdbögen I und II |
| 11. | Sonstiges |
| 12. | Schlusswort |
Hinweise bei Verhinderung eines Jagdgenossen
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen Bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen ragdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufene Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamthandseigentümer eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme und können Stimmrecht nur einheitlich ausüben; der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer gilt als Vertreter der anderen Mitberechtigten. (§ 8 Abs. 1 der gültigen Satzung)
Bei Veränderungen in den Grundbüchern sind bitte aktuelle Grundbuchauszüge mit zubringen.
Karl-Heinz Maar
- Jagdvorsteher -