Die Jagdgenossenschaft Dienstedt-Oesteröda lädt alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen zur Versammlung recht herzlich ein:
Freitag, den 09.05.2025 um 19:00 Uhr
Gasthaus „Zum Goldenen Löwen“ in Dienstedt
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Verlesung der Tagesordnung | |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers | |
| 3. | Bericht der Kassiererin | |
| 4. | Bericht der Revisionskommission | |
| 5. | Feststellung der Beschlussfähigkeit | |
| 6. | Beschluss - Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin | |
| 7. | Vorstellung des Haushaltsplans für das Jagdjahr 2025/2026 | |
| 7.1. | Bestätigung Kontoführung |
| 8. | Beschluss des Haushaltsplans für das Jagdjahr 2025/2026 | |
| 9. | Beschluss - mögliche Satzungsänderung | |
| 10. | Bericht der Jagdpächter der Jagdbögen I und II | |
| 11. | Waldbegehungen, Vorstandsexkursion - Auswertung | |
| 12. | Projektideen: Weiserflächen, Häherkästen | |
| 13. | Sonstiges | |
| 14. | Schlusswort | |
Hinweise bei Verhinderung von Jagdgenossen
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen Bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamtheitseigentümer eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben; der abstimmende Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer gelten als Vertreter der anderen Mitberechtigten (§8 Abs. 1 der gültigen Satzung).
Bei Veränderungen in den Grundbüchern, sind bitte aktuelle Grundbuchauszüge mitzubringen.
Thomas Krichler
- Jagdvorsteher -