Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Ilm-Kreises (AIK) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für Abfälle aus privaten Haushalten bietet über die Stadt Stadtilm im Frühjahr 2025 erneut die Annahme von Baum- und Strauchschnitt an.
Die Annahme erfolgt zu folgenden 3 Terminen auf einer Flächeder Stadt Stadtilm im Gewerbegebiet Lohmühlenweg, gegenüber Lohmühlenweg 18a.
Die Annahme erfolgt
Angenommen werden nur haushaltsübliche Kleinmengen bis 1 m3 je Anlieferung an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten. Es darf nur Baum- und Strauchschnitt abgegeben werden, kein Kompost oder sonstiger Müll und keine Sackware!!!
Der Baum- und Strauchschnitt darf max. 20 cm Durchmesser und eine Länge von max. 150 cm besitzen. Die Anlieferer müssen darüber hinaus an die öffentliche Abfallentsorgung des Ilm-Kreises angeschlossen sein.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin und appellieren auch an die Vernunft der Bürger, sich an die Anlieferzeiten und die Vorgaben zu halten. Widerrechtliches und außerhalb der Öffnungszeiten abgelagertes Material wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und zur Anzeige gebracht!
Bauhof