Titel Logo
Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Baumgrabstätten auf dem Friedhof Stadtilm

vorgesehene Fläche auf dem Friedhof in Stadtilm

Beispielfoto: hier Friedhof in Erfurt

Mit Änderung der Friedhofsnutzungssatzung vom 23.03.2023 wird es zur Jahresmitte- vorerst nur auf dem Friedhof Stadtilm- die Möglichkeit der Beisetzung in einer Baumgrabstätte geben.

Damit kann nun dem lang gehegten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung entsprochen werden.

So wird neben den Stelen eine weitere Möglichkeit der halbanonymen Bestattung geboten. Auch hier sind neben gleicher Kostengestaltung ähnliche Regelungen gegeben wie bei den Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namensnennung.

Eine Weymouthskiefer, eine Platane, eine Kaiserlinde und künftig eine Himalayabirke werden zur Nutzung als Baumgrabstätten zur Verfügung stehen.

Vorgesehen ist die Kennzeichnung der Urnenplätze mit Platten (Vorname/ Name, Geburts- und Sterbejahr). Diese werden kreisförmig um den jeweiligen Baum angeordnet.

Solch eine Grabstätte erwirbt man für 20 Jahre, der Pflegeaufwand ist gering. Umbettungen aus einem Baumgrab sowie eine Verlängerung der Nutzungsdauer sind nicht möglich. Voraussetzung für diese Bestattungsart ist die Verwendung biologisch abbaubarer Urnen.

Wir hoffen, dass die verschiedenen Arten der Bestattung auf den Friedhöfen der Stadt und der Ortsteile eine Unterstützung für die Betroffenen bei der Entscheidung der Wahl der Grabstätte sein werden.