Abschluss einer Zweckvereinbarung gem. §§ 7 ff. ThürKGG über die Erstellung eines kombinierten integralen Hochwasserschutzkonzeptes für das Oberflächengewässer Wipfra und dessen hydrologisches Einzugsgebiet und unter Berücksichtigung der Schaffung einer effektiven und nachhaltigen Starkregenvorsorge (iHWSK Wipfra) mit den Städten Arnstadt, Ilmenau, Stadtilm
Beschluss Nr. SR/2024/28/0185
Beschluss:
| Der Stadtrat der Stadt Stadtilm stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung gem. §§ 7 ff. ThürKGG über die Erstellung eines kombinierten integralen Hochwasserschutzkonzeptes für das Oberflächengewässer Wipfra und dessen hydrologisches Einzugsgebiet und unter Berücksichtigung der Schaffung einer effektiven und nachhaltigen Starkregenvorsorge (iHWSK Wipfra) mit den Städten Arnstadt, Ilmenau, Stadtilm sowie den Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen, Witzleben und Amt Wachsenburg zu. Die Zweckvereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses. | ||
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Stadtilm stimmt der Aufgabenübertragung an die Stadt Arnstadt für die o. g. Gemeinden und Städte zur Beantragung von Fördermitteln sowie der im § 2 (1) b - h Verwaltungsvereinbarung zur Erstellung eines iHWSK Wipfra genannten Aufgaben und dessen hydrologisches Einzugsgebiet gemäß der Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ gültig ab 19.07.2023 zu. | |
| 3. | Der Stadtrat der Stadt Stadtilm nimmt zur Kenntnis, dass vorbehaltlich des Bewilligungsbescheides: | |
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| - | der Zeitraum für die Erstellung des iHWSK Wipfra voraussichtlich 3 Jahre (2024 - 2026) beträgt. |
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| - | die Kosten für die Erstellung des iHWSK Wipfra werden aktuell voraussichtlich auf 165.000,00 € betragen. Die genaue Ermittlung der Kosten kann erst nach der konkreten Aufgabenstellung zur Erstellung des iHWSK durch ein Planungsbüro erfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass es durchaus zu einer Verdopplung der Erstellungskosten kommen kann. |
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| - | das Vorhaben „iHWSK Wipfra“ soll im Rahmen des Förderprogramms Hochwasserschutz unter Beachtung der verfügbaren Haushaltsmittel des Fördermittelgebers mit 70 % Förderung unterstützt werden. Der verbleibende Eigenanteil von 30 % soll durch die Kommunen im Einzugsgebiet der Wipfra entsprechend der Verwaltungsvereinbarung über die Erstellung des iHWSK Wipfra übernommen werden. Der prozentuale Eigenanteil anhand der zugehörigen Flusskilometer beträgt für die Stadt Arnstadt 38,7 % des Eigenanteils. |
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| - | Die notwendigen Haushaltsmittel für den Eigenanteil der Stadt Stadtilm als Kommune im Einzugsbereich der Wipfra (EZG Wipfra) in Höhe von 16,5 %, werden in den Haushaltsplan für das Jahr 2024 und im Investitionsplan für 2025 durch die Verwaltung dargestellt |
| 4. | Der Bürgermeister wird beauftragt die Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des iHWSK Wipfra zu informieren und zu beteiligen. | |
| 5. | Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt. | |
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Beschluss:
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