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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die Straßenreinigungssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Stadtilm unter https://stadtilm.com im Bereich Rathaus & Service - Ortsrecht für jedermann einsehbar.

Zu den Sprechzeiten kann diese auch im Ordnungsamt des Rathauses eingesehen werden.

Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt.

WER?

Zu Reinigung der öffentlichen Straßen ist verpflichtet, wer Eigentümer und/oder Besitzer eines durch diese Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücks ist. Verpflichtete sind dabei unter anderem Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und die in § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung aufgeführten Personen.

Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, Ihrer Reinigungspflicht entsprechend nachzukommen, so haben Sie diese durch einen Dritten ausführen zu lassen, welcher der Gemeinde bekannt zu geben ist (§ 3 Abs. 3 Straßenreinigungssatzung).

WO?

Für diese benannten Personen erstreckt sich die Verpflichtung zur Reinigung auf folgende Flächen (§ 2 Abs. 2 Straßenreinigungssatzung)

„(…) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf:

a)

die Fahrbahnen einschließlich Radwege, Mopedwege und Standspuren,

b)

die Parkplätze,

c)

die Straßenrinnen und Einflußöffnungen der Straßenkanäle

d)

die Gehwege und Schrammborde,

e)

Böschungen, Stützmauern und ähnliches,

f)

die Überwege.

g)

Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen sowie Baumscheiben (…)“

WAS?

Die Reinigung beinhaltet die Entfernung von Gras, Unkraut, Laub, Schlamm und anderen Verunreinigungen sowie von Gegenständen, die eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können.

Ebenso die Grasmahd auf den Grünflächen vor den Grundstücken entlang der Grundstücksgrenzen zu Straßen und Wegen.

Gras und Unkraut sind umweltfreundliche zu entfernen, damit keine Schäden am Gehweg entstehen. Straßenrinnen und -abflüsse müssen freigehalten werden, damit das Niederschlagswasser ungehindert abfließen kann. Zur Beseitigung der dabei entstandenen Grünabfälle können Sie im Rathaus entsprechende Bioabfallsäcke erwerben. Wenden Sie sich dabei gern telefonisch an 03629 6688-39.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gern zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie diese Pflicht nicht nur im Interesse der Verkehrssicherheit, sondern auch in dem eines gepflegten Ortsbildes wahr.

Die Stadtverwaltung