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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Information der Personalausweis- und Passbehörde

Ab dem 1. Mai 2025 müssen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.

Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:

Erstellung des Lichtbilds in der Behörde

Erstellung des Lichtbildes durch einen zertifizierten Fotodienstleister (z.B. Fotografinnen/ Fotografen) und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde