Ab dem 1. Mai 2025 müssen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:
| • | Erstellung des Lichtbilds in der Behörde |
| • | Erstellung des Lichtbildes durch einen zertifizierten Fotodienstleister (z.B. Fotografinnen/ Fotografen) und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde |