Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Stadtilm lädt zur Mitgliederversammlung
am Dienstag, den 13.05.2025 um 17:00 Uhr
in den Rathaussaal der Stadt Stadtilm
ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Jagdvorstandes; Bericht der Jäger |
| 3. | Kassenbericht, Feststellung des Reinertrages |
| 4. | Bericht des Kassenprüfers |
| 5. | Entlastung des Kassenführers – Beschlussfassung |
| 6. | Entlastung des Vorstandes – Beschlussfassung |
| 7. | Beschluss zur Verwendung des nicht ausgezahlten Reinertrages |
| 8. | Beschluss zur Verwendung der Rücklagen |
| 9. | Wahl des Vorstandes |
| 10. | Sonstiges |
Der Vorstand
Hinweise bei Verhinderung von Jagdgenossen
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen Bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Miteigentümer und Gesamtheitseigentümer eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben; der abstimmende Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer gelten als Vertreter der anderen Mitberechtigten.
Bei Veränderungen in den Grundbüchern, sind bitte aktuelle Grundbuchauszüge mitzubringen.