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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Stadtilm

Bekanntmachung der von der Mitgliederversammlung am 09.05.2023 gefassten Beschlüsse:

Die Mitgliederversammlung beschließt die Auszahlung des Reinertrages von 2,00 €/ha für das Jagdjahr 2022/2023.

Hinweis zur Auszahlung des Reinertrages:

In der Vorstandssitzung am 4.3.2014 wurde festgelegt, dass die Auszahlung des Reinertrages bargeldlos erfolgt. Dies bedeutet, dass die schriftliche Einreichung des Antrages auf Auszahlung bei der Jagdgenossenschaft Stadtilm, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm unter Angabe der Bankverbindung sowie der Name des Jagdgenossen erfolgen müssen. Nicht beantragte Auszahlungen werden der Rücklage zugeführt. Eine Auszahlung an Eigentümer- bzw. Erbengemeinschaften kann nur unter Vorlage einer Vollmacht aller Jagdgenossen erfolgen.

Die Jagdgenossenschaft Stadtilm beschließt den Einbehalt von 65,70 € das Jagdjahr 2022/2023 und diese den Rücklagen zu zuführen.

Die Mitliederversammlung stimmt dem vorgelegten Bericht des Kassenführers für das Jagdjahr 2022/2023 zu und entlastet den Kassenführer.

Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand für das Jagdjahr 2022/2023.

Die Mitgliederversammlung beschließt die Summe des nicht ausgezahlten Reinertrages aus dem Jagdjahr 2022/2023 den Rücklagen zu zuführen.

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Stadtilm beschließt für die Ausbesserung der ländlichen Wege u.a. Deube-Geilsdorf und Maddogs Garten Geldmittel in Höhe von 1.500,00 € zur Verfügung zu stellen.

Der Vorstand