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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Saalfeld, hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.

Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:

Gemarkung:

Niederwillingen

Flur:

6, 8, 9

Flurstück/e:

142, 1297/141; 1254/288; 483

Die Fortführungsnachweise können von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom

27.05.2024 bis 26.06.2024

in der Zeit von

Mo bis Fr

08:00-12:00 Uhr

Mo bis Do

13:00-15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

in den Räumen des

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und

Geoinformation

Katasterbereich Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführungsnachweise kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement

und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld

Albrecht-Dürer-Straße 3

07318 Saalfeld

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Im Auftrag

Maren Kruschwitz

Referatsbereichsleiterin

Datenführung