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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die Jagdgenossenschaft Stadtilm beschließt die Auszahlung des Reinertrages von 2,20 € / ha für das Jagdjahr 2023/2024.

Die Jagdgenossenschaft Stadtilm beschließt den Einbehalt der Rundungsdifferenz von 9,77 € des Jagdjahres 2023/2024 und diesen den Rücklagen zu zuführen.

Die Mitgliederversammlung stimmt dem vorgelegten Bericht des Kassenführers für das Jagdjahr 2023/2024 zu und entlastet den Kassenführer.

Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand für das Jagdjahr 2023/2024.

Die Mitgliederversammlung beschließt die Summe des nicht ausgezahlten Reinertrages (da von den Jagdgenossen nicht abgerufen) aus dem Jagdjahr 2023/2024 den Rücklagen zu zuführen.

Hinweis zur Auszahlung des Reinertrages:

In der Vorstandssitzung am 04.03.2014 wurde festgelegt, dass die Auszahlung des Reinertrages bargeldlos erfolgt. Dies bedeutet, dass die schriftliche Einreichung des Antrages auf Auszahlung bei der Jagdgenossenschaft Stadtilm, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm unter Angabe der Bankverbindung sowie der Name des Jagdgenossen erfolgen müssen. Nicht beantragte Auszahlungen werden der Rücklage zugeführt. Eine Auszahlung an Eigentümer- bzw. Erbengemeinschaften kann nur unter Vorlage einer Vollmacht aller Jagdgenossen erfolgen.

Der Vorstand