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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

zur Auslegung der Vorschlagsliste der Schöffen

Die Liste der Personen, die zum Amt einer (eines) Schöffin/Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit vom 24. bis 28. Juli 2023 im Rathaus Stadtilm – Sekretariat des Bürgermeister - Straße der Einheit 1, während der üblichen Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der unten genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen.

Stadtilm, den 06. Juli 2023

Frank Hofmann

Amtsleiter

Stadt Stadtilm

Straße der Einheit 1

99326 Stadtilm