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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Einladung zu den Bürgerversammlungen

Gemäß des § 4 der Hauptsatzung der Stadt Stadtilm erhalten folgende Ortsteile eine gemeinsame Ortsteilverfassung.

1.

Willingen (Behringen, Hohes Kreuz, Niederwillingen, Oberwillingen, Traßdorf)

2.

Singer Berg (Cottendorf, Dörnfeld, Griesheim, Hammersfeld, Singen)

3.

Deube (Döllstedt, Ehrenstein, Geilsdorf, Gösselborn, Großliebringen, Kleinliebringen, Nahwinden)

4.

Dienstedt-Hettstedt (Dienstedt, Großhettstedt, Kleinhettstedt, Oesteröda

Der Ortsteilrat wird für die Dauer gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gewählt. Er besteht aus dem Ortsteilbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortsteilrates. Die Anzahl der Mitglieder des Ortsteilrates beträgt:

1.

Willingen

-

8 Mitglieder

2.

Singer Berg

-

6 Mitglieder

3.

Deube

-

6 Mitglieder

4.

Dienstedt-Hettstedt

-

6 Mitglieder

Die Wahlvorschläge für die jeweiligen Ortsteilräte können schriftlich oder per E-Mail an poststelle@stadtilm.de bis zum 19.07.2024 in der Stadtverwaltung Stadtilm eingereicht werden.

Für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung ThürKWO) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung. Für die Bürgerversammlungen zur Wahl der jeweiligen Ortsteilräte sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung der Bürgerversammlungen:

1.

Begrüßung u. Eröffnung

2.

Erläuterungen zum Wahlverfahren

3.

Kandidatenvorschläge

4.

Erläuterungen der Aufgaben und Befugnisse des Ortsteilrates

5.

Wahlhandlung

6.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses

7.

Anfragen

Termine der Bürgerversammlungen:

01.08.2024 /

18.00 Uhr

Deube

Feuerwehrgerätehaus Großliebringen

01.08.2024 /

19.30 Uhr

Dienstedt-Hettstedt

Bürgerhaus Dienstedt

08.08.2019 /

18.00 Uhr

Singer Berg

Saal Singen

08.08.2019 /

19.30 Uhr

Willingen

Saal Willingen

Petermann

Bürgermeister