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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Satzung zur 2. Änderung der Satzung

über Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige bei den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stadtilm

Aufgrund § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024, (GVBl. S. 277, 288), der §§ 14 und 22 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 210) und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (GVBl. S. 475), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 2020 (GVBl. S. 543), hat der Stadtrat der Stadt Stadtilm in den Sitzungen am 22.05.2025 die 2. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtlich Tätige bei den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stadtilm beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage 1 erhält folgende Änderung:

Anlage 1 - Berechnung der monatlichen Beträge für Funktionsträger

Die Anlage 2 erhält folgende Änderung:

Anlage 2 - Aufwandsentschädigung für

Mitglieder der Einsatzgruppe der Freiwilligen Feuerwehr

Artikel 2

Die Satzung tritt zum 01.07.2025 in Kraft

Stadtilm, den 30.06.2025

Petermann  —  - Siegel -

Bürgermeister

1.

Mit Beschluss SR/2025/07/0048 vom 22.05.2025 hat der Stadtrat der Stadt Stadtilm die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige bei den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stadtilm beschlossen.

2.

Diese Satzung wurde mit Schreiben vom 23.05.2025 dem Landratsamt Ilm-Kreis - Kommunalaufsicht - angezeigt und mit dem Prüfvermerk vom 24.06.2025 nicht beanstandet.

3.

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 Abs. 4 ThürKO).

Diese Satzung wurde im Amtsblatt der Stadt Stadtilm (Stadtilmer Anzeiger) vom 18.07.2025 öffentlich bekannt gemacht.

Stadtilm, den 18.07.2025

Petermann

Bürgermeister