Die Jagdgenossenschaft Stadtilm beschließt die Auszahlung des Reinertrages von 1,90 € ha für das Jagdjahr 2024/2025.
Die Jagdgenossenschaft Stadtilm beschließt den Einbehalt der Rundungsdifferenz von 4,28 € des Jagdjahres 2024/2025 und diesen den Rücklagen zu zuführen.
Die Mitliederversammlung stimmt dem vorgelegten Bericht des Kassenführers für das Jagdjahr 2024/2025 zu und entlastet den Kassenführer.
Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand für das Jagdjahr 2024/2025.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Summe des nicht ausgezahlten Reinertrages (da von den Jagdgenossen nicht abgerufen) aus dem Jagdjahr 2024/2025 den Rücklagen zu zuführen.
Die Jagdgenossenschaft Stadtilm beschließt die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 1000,00 € für einen Rasentraktor für die Kirche Stadtilm.
Die Jagdgenossenschaft Stadtilm beschließt die Anschaffung von zwei Stück Waschbärfallen.
In der Vorstandssitzung am 4.3.2014 wurde festgelegt, dass die Auszahlung des Reinertrages bargeldlos erfolgt. Dies bedeutet, dass die schriftliche Einreichung des Antrages auf Auszahlung bei der Jagdgenossenschaft Stadtilm, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm unter Angabe der Bankverbindung sowie der Name des Jagdgenossen erfolgen müssen. Nicht beantragte Auszahlungen werden der Rücklage zugeführt.
Eine Auszahlung an Eigentümer- bzw. Erbengemeinschaften kann nur unter Vorlage einer Vollmacht aller Jagdgenossen erfolgen.
Der Vorstand