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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Stadtilm

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Stadtilm

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Stadtilm folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden:

erhöht

um

vermindert

um

und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplans

einschl. der Nachträge

gegenüber bisher

auf nunmehr

verändert

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

168.918

0

14.025.970

14.194.888

die Ausgaben

168.918

0

14.025.970

14.194.888

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

351.420

0

4.737.400

5.088.820

die Ausgaben

351.420

0

4.737.400

5.088.820

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

ausgefertigt am: 22.06.2023

Beschlussnummer SR/2023/24/0133

Stadt Stadtilm, den 22.06.2023

Petermann

Bürgermeister