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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungder 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Stadtilm für das Haushaltsjahr 2023

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Entsprechend der Thüringer Kommunalordnung § 57 Abs. 3, wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 am 30.06.2023 der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Ilm - Kreises vorgelegt und mit Schreiben vom 20.07.2023 gewürdigt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 enthält keine genehmigungs-pflichtigen Teile.

Die Satzung wurde vom Landratsamt nicht beanstandet und ist somit zu veröffentlichen.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 liegt zur Einsichtnahme

vom 21.08.2023 bis 05.09.2023

während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in der Kämmerei für jedermann öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023, nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO in der Stadtverwaltung /Kämmerei in Stadtilm, Straße der Einheit 1, zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Stadtilm, den 18.08.2023

Albrecht

Ltr. Kämmerei/Liegenschaften