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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Verkehrssicherungspflicht am Radweg zwischen Cottendorf und Gräfinau

Bei einer Begehung des genannten Radweges wurde festgestellt, dass im Bereich der am Weg befindlichen Bäume eine Gefährdung der Nutzer des Weges durch Totholz und herabfallende Äste besteht.

Folgende Flurstücke in der Flur 3 der Gemarkung Cottendorf sind betroffen:

217, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 394/229, 230.

Die Eigentümer der betreffenden Flurstücke werden gebeten, die Bäume am Radweg zu kontrollieren und die für die Verkehrssicherung erforderlichen Arbeiten durchzuführen.

Abteilung Liegenschaften