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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Beschluss der Sitzung 07 (2024-2029) des Stadtrates der Stadt Stadtilm vom 22.05.2025

Öffentlichkeit des Verkaufes von Grundeigentum - Wohnhäuser der ehemaligen Gemeinde Ilmtal

Beschluss Nr. SR/2025/07/0054

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm ermächtigt den Bürgermeister zur Veröffentlichung des Beschlusses zum Verkauf der Wohnhäuser der ehemaligen Gemeinde Ilmtal mit folgendem Wortlaut:

1.

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt den Verkauf der bebauten Grundstücke, im Einzelnen: Singen, Zum Loh 2; Dienstedt Hinterm Börnchen 1; Niederwillingen Alte Schulstraße 2; und das Ärztehauses Niederwillingen, Alte Schulstraße 2a als Gesamtpaket an Bettina und Finjas Richter KG, Zeugmantel 63, 99334 Amt Wachsenburg.

2.

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt den Verkauf der bebauten Grundstücke, im Einzelnen: Hammersfeld, Dorfstraße 3; Großliebringen, Prof.-Nöller-Straße 15; Behringen, Platz am Teich 1 sowie Behringen, Alte Hauptstraße 16 als Gesamtpaket an Chrislaine Richter, Mühlgasse 106, 99334 Amt Wachsenburg.“