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Stadtilmer Anzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Aufruf für die Besetzung der Schiedsstelle Stadtilm

Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz unterhält die Stadt Stadtilm eine Schiedsstelle.

Die Schiedsstelle ist mit einem/einer Vorsitzenden und einem/einer Stellvertreter/in zu besetzen.

Die Wahlperiode für die bislang gewählten Schiedspersonen endet am 28.09.2025.

Zur Neubesetzung der Schiedsstelle werden geeignete und interessierte Bürger gesucht. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, sollte bei Beginn der Wahlperiode das 25. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen (§3 ThürSchStG). Die Schiedspersonen werden vom Stadtrat der Stadt Stadtilm für fünf Jahre gewählt.

Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Arnstadt und werden von diesem in das Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Sollten Sie an diesem Ehrenamt Interesse haben, schreiben Sie bitte eine kurze Bewerbung an Stadtverwaltung Stadtilm, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm bis zum 1. September 2025.

Bei Rückfragen können Sie sich gern mit Frau Mocigamba unter 03629 668835 in Verbindung setzen.

Hofmann

Amtsleiter

Haupt- und Ordnungsamt